Bundestagswahl 2025
In Deutschland dürfen alle Menschen, die volljährig sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wählen gehen. Noch bis 2019 waren Menschen, die eine sogenannte vollumfängliche Betreuung haben, vom Wahlrecht ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 geurteilt, dass dieser Ausschluss rechtswidrig ist. Das Wahlrecht wurde daraufhin geändert
Bei der anstehenden Bundestagswahl sind alle Menschen aus unseren Einrichtungen wahlberechtigt, ganz gleich ob sie eine Beeinträchtigung haben oder nicht. Manche von ihnen benötigen dabei sicherlich Hilfe. Wir möchten möglichst viele Menschen unterstützen und ermutigen, ihr Wahlrecht in Anspruch zu nehmen.
Im Januar hat das UK-Team in fünf Einrichtungen der Eingliederungshilfe informiert und beraten. Es ging ganz konkret um Fragen wie zum Beispiel:
- Was ist der Bundestag?
- Wie kann ich wählen gehen?
- Welche Parteien gibt es?
Es gibt Hürden und auch kreative Lösungen.Daniel Druschel
Die Angebote wurden sehr gut angenommen und es gab einen regen Austausch. In einer nachgebauten Wahlkabine und mit Hilfe von Musterstimmzetteln konnten sich die Teilnehmer/innen ausprobieren. Es wurden manche Hürden deutlich, aber auch viele Möglichkeiten, ihnen zu begegnen und Teilhabe zu ermöglichen.