Gesamtwerkstattrat
Zurzeit nehmen zehn Personen die Aufgaben des Werkstattrates in den einzelnen Einrichtungen wahr.
Der Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Mitarbeiter mit Behinderungen oder psychisch kranken Mitarbeiter gegenüber der jeweiligen Einrichtungsleitung bzw. der Gesamtwerkstättenleitung.
Die Arbeit des Werkstattrates wird durch eine Vertrauensperson (aus dem Kreis der angestellten Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtung) begleitet. Der Werkstattrat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen, an denen auch die jeweiligen Einrichtungsleitungen bzw. der Gesamtwerkstättenleiter teilnimmt.
Der Werkstattrat nimmt an den jährlichen Elternvollversammlungen der Einrichtungen St.- Vinzenz- Straße und Schloss Haselstein teil, weiterhin an den Sitzungen des Arbeitssicherheitsausschuss und der Qualitätssteuerungsgruppe.
Grundlage der Arbeit des Werkstattrates ist die Caritas-Werkstätten Mitwirkungsverordnung aus dem Jahre 2003, die dem Werkstattrat weitgehende Mitsprache in den Belangen des Werkstattalltages gewährleistet.
Die Caritas Werkstätten Mitwirkungsverordnung wurde veröffentlicht im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Fulda am 11.08.2003.
Diese können Sie hier einsehen.
Der Werkstattrat wird alle vier Jahre neu gewählt.
Namen und Bilder der Mitglieder des Gesamtwerkstattrates finden Sie entsprechend ihrer Zugehörigkeit bei den Darstellungen der einzelnen Werkstätten.
Aufgaben des Gesamtwerkstattrates:
- Vertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen und der psychisch kranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Folgenden kurz Mitarbeiter/innen) in den Einrichtungen gegenüber den jeweiligen Einrichtungsleitungen und der Gesamtwerkstättenleitung
- Mitwirkung bei der Einhaltung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von Arbeitszeiten
- Informationspflicht allen Mitarbeiter/innen gegenüber
- Mitwirkung bei Fragen, die das Verhalten gegenüber angestellten Mitarbeitern betreffen
- Mitwirkung bei Konfliktlösungen unter den Mitarbeiter/innen
Mitwirkung zu Fragen der Essenversorgung (Frühstück, Mittagessen, Speiseplan, Preisgestaltung) - Weiterführung von Beschwerden aus der Mitarbeiterschaft
- Mitwirkung bei der Gestaltung von begleitenden Maßnahmen in der Werkstatt
- Monatliche Werkstattratssitzungen (teilweise mit oder ohne Einrichtungsleitung)
- Organisation und Durchführung der Mitarbeiterversammlung - einmal jährlich
- Teilnahme an Fortbildungen, Veranstaltungen im regionalen und überregionalen Bereich
- Austausch mit anderen Werkstatträten - Einladungen / Besuche anderer Werkstätten