Fachdienst
1. Eine alternative Lebensmöglichkeit für Menschen mit einer geistigen Behinderung
Begleitetes Wohnen in Familien (BWF) ist neben dem stationären Wohnheim (WH) und dem ambulant Betreuten Wohnen (BW) ein weiteres ambulantes Betreuungsangebot der Caritas-Behindertenhilfe für erwachsene Menschen mit einer geistigen Behinderung.
Die Hilfe zielt ab auf die Unterstützung zur Selbsthilfe bei der Bewältigung eines normalen Lebensalltages, Förderung von sozialen Kompetenzen für den Aufbau und der Erhaltung eines sozialen Umfeldes. Diese konstante Wohn- und Lebensform soll die Menschen fördern und damit die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen. Durch das Zusammenleben in einer Familie können alltagspraktische Fähigkeiten und soziale Kompetenzen wiedererlangt bzw. erweitert werden. Ziel ist die Förderung der sozialen Integration und der Verselbständigung entsprechend den individuellen Möglichkeiten des Einzelnen.
2. Professionelle und individuelle Beratung
Die Gastfamilie wird in allen Fragen der Betreuung, des Sozialrechts und der Finanzierung beraten. Weiterhin werden der Klient und die Gastfamilie bei der Bewältigung von möglichen Krisensituationen unterstützt. Die Betreuung und Begleitung durch professionelles Betreuungspersonal erfolgt entsprechend den individuellen Bedürfnissen der einzelnen Klientinnen und Klienten und deren Gastfamilien.
3. Wir suchen
Familien oder Paare, die Interesse haben, einen Menschen mit geistiger Behinderung bei sich im Haushalt aufzunehmen.
Voraussetzungen sind
- Soziales Engagement
- Bereitstellung von Wohnraum (Zimmer, Einliegerwohnung)
- Bereitschaft zur intensiven Zusammenarbeit mit unserem Fachdienst
Gastfamilien können Familien, Paare oder Einzelpersonen sein, die bereit sind Menschen mit einer geistigen Behinderung bei sich aufzunehmen und in den Familienalltag mit einzubeziehen.
4. Voraussetzungen für Interessierte
4.1 Klienten
Das Angebot richtet sich an volljährige geistig behinderte Menschen mit dem Wunsch und der Bereitschaft, in einem familiären Rahmen zu leben, (d.h. sich auf familiäre Beziehungen einlassen wollen und die Bereitschaft, sich in Familienstrukturen einzufügen), und diese Lebensform als Alternative zu einem Wohnheimplatz auszuprobieren.
4.2 Gastfamilie
Begleitetes Wohnen in Familien stützt sich auf die Prinzipien der Laienhilfe und ist orientiert an der "normalen" Lebenswelt in der Gemeinde. Die Familienmitglieder müssen keine besonderen beruflichen Qualifikationen aufweisen oder eine pädagogische Ausbildung haben. Sie benötigen soziales Engagement, Zeit und Präsenz für die Betreuung sowie die Bereitschaft, den/die Klient/in aktiv am Familienleben und Alltag der Familie zu beteiligen. Zudem haben sie ausreichend Räumlichkeiten in Form eines möblierten Zimmers oder einer Einliegerwohnung zur Verfügung. Weitere Voraussetzung ist die regelmäßige Anwesenheit einer Bezugsperson (keine Vollzeittätigkeit), geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie eine tolerante und respektierende Haltung gegenüber dem/ der neuen Mitbewohner/in. Hinzu kommt die Bereitschaft zur intensiven Zusammenarbeit mit unserem Fachdienst.
5. Finanzierung
Kostenträger ist in der Regel das Landeswohlfahrtsverband Hessen. Für die Betreuung erhält die Gastfamilie eine monatliche Aufwandsentschädigung. Darin enthalten sind die Kosten für Essen, Wohnung und Betreuung. Der/die Klient/in erhält einen Barbetrag und eine Bekleidungspauschale. Verfügt der/die Klient/in über eigenes Einkommen und Vermögen, so muss er das Betreuungsgeld ganz oder teilweise selbst übernehmen.
Für eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.