Wir betreuen Menschen mit psychischer Erkrankung aus der Stadt und dem Landkreis Fulda im Sinne der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII, die nicht mehr, noch nicht, oder noch nicht wieder zu einer selbständigen Lebensführung in der Lage sind. Es können Menschen ab dem 18. bis zum 65. Lebensjahr aufgenommen werden. Bezüglich des Geschlechtes und der Konfession gibt es keine Aufnahmebeschränkung.
Menschen, die eine primäre Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenabhängigkeit aufweisen, können von uns nicht adäquat betreut werden. Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, können ebenfalls nicht aufgenommen werden.
Betreuung und Förderung
Klientel
Aufnahmeverfahren
Der erste Schritt zur Aufnahme in unsere Einrichtung ist ein Informationsgespräch, in dem die Ziele und Erwartungen des Interessenten besprochen werden und gleichzeitig mögliche Hilfsangebote abgestimmt werden.
Wir ermöglichen danach eine Besichtigung des Hauses und bieten dem Interessenten die Möglichkeit eines Probewohnens zur Entscheidungsfindung.
Auf die geltenden Hausordnungen und die Verpflichtung zur Mithilfe bei den im Haus anfallenden Arbeiten und zur Mitwirkung bei den Hausrunden wird verwiesen.
Für die Aufnahme benötigen wir ferner ein fachärztliches Gutachten (mit Diagnose), eine gültige Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers (z.B. Landeswohlfahrtsverband oder Amt für Jugend und Familie) und einen aktuellen Integrierten Teilhabeplan (ITP, siehe P. 4 und 5). Die Aufnahme von Selbstzahlern ist selbstverständlich auch möglich. Im Rahmen einer regionalen Hilfeplankonferenz wird die Vorrangigkeit der Bewerbung festgestellt.
Aufnahme und Eingewöhnung
In der Regel werden Einzugsvorbereitungen von Angehörigen oder abgebenden Einrichtungen durchgeführt.
Am Tag des Einzuges findet nach der Unterzeichnung des Heimvertrages und der Hausordnung die Schlüsselübergabe statt. Zudem werden die Räumlichkeiten der Einrichtung mit Ausstattungsgegenständen gezeigt und erklärt.
Weiterhin werden in der Eingewöhnungsphase sowohl intensivere Betreuung durch das pädagogische Personal geboten als auch Patenschaften durch Wohngruppenmitglieder übernommen. Nachdem der Bewohner alle Betreuer kennengelernt hat, kann er in Absprache mit der Wohngruppenleitung einen Bezugsbetreuer wählen.
Der Bezugsbetreuer erstellt mit dem Klienten (evtl. rechtlichen Betreuer und Angehörigen) eine Sozialanamnese.
Zusammenarbeit mit Angehörigen und rechtlichen Betreuern
Bei der Zusammenarbeit mit den Angehörigen ist immer die Zustimmung des Klienten zu beachten.
Auf Wunsch bieten wir dem Klienten und seinen Angehörigen Hilfe bei den Themen wie: Loslösungsprozess, Umgang mit Schuldgefühlen, Besuchsregelung, zukünftige Lebensperspektiven, Zeitpunkt seines Auszugs, möglicher Wechsel ins Betreute Wohnen etc
Die Angehörigen können in bestimmten Bereichen als Unterstützung der professionellen Hilfe mit eingebunden werden.
Eine Zusammenarbeit mit den rechtlichen Betreuern ergibt sich aus dem Aufgabenkreis der Betreuung.
Verantwortlicher Umgang mit der psychischen Erkrankung - Medikation
Wie schon zuvor im Leitbild erwähnt, betrachten wir es als unser vordringlichstes Ziel, dem Menschen mit psychischer Erkrankung einen Schutzraum zu bieten, in dem er sich mit seinen Stärken und Schwächen angenommen fühlen kann. Das familienähnliche Zusammenleben in Kleingruppen erfordert immer ein gewisses Maß an Gruppenfähigkeit, da die Ausübung der persönlichen Freiheit ihre Grenze in der Beeinträchtigung des Wohlergehens anderer Mitbewohner hat. So kann eine unbehandelte Psychose durchaus eine erhebliche, unerträgliche Belastung für alle Hausbewohner darstellen. Es geht deshalb in unserem pädagogischen Handeln auch darum, bei den Bewohnern eine Einsicht bzgl. der eigenen Erkrankung zu vermitteln, die Selbstwahrnehmung zu verbessern, die Wirkung des persönlichen Verhaltens auf andere Menschen wiederzuspiegeln und im akuten Fall auch Schutzfunktion für andere Mitbewohner zu bieten.
Ein wesentlicher Grundsatz unserer Arbeit ist die Vermittlung eines verantwortlichen Umgangs mit der ärztlich verordneten Medikation. Transparenz im Umgang mit notwendigen Änderungen in der Medikation liegt im gemeinsamen Interesse von Bewohnern und Betreuungspersonal.