In der eigenen Wohnung werden die Menschen mit Behinderung regelmäßig von ihrem Bezugsbetreuer besucht, der gemeinsam mit ihnen alle anstehenden Belange erledigt. Der Erhalt bzw. die Förderung der Selbstständigkeit der betreffenden Personen, sowie die gesellschaftliche Teilhabe stehen hierbei im Vordergrund.