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Kommentar Neues Pflegerecht in NRW

Politik paradox

[Apr. 2014] - Der Caritasverband Region Mönchengladbach ist Träger von vier stationären Altenhilfeeinrichtungen mit 395 Plätzen u. einer Kurzzeitpflege mit 34 Plätzen. In den letzten Jahren hat der Verband mit zweistelligen Millionenbeträgen seine Häuser saniert – im Vertrauen auf die vorhandenen gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Lächelnder Mann mit blonden Haaren und Brille, der ein blaues Hemd, eine gestreifte Krawatte und eine schwarze Anzugjacke trägt

Mit der Finanzierung über viele Jahre und der Entscheidung für die langfris­tige Gebäudenutzung hat sich die Caritas gebunden. Dies wird vielen Trägern von Altenheimen ähnlich gehen. Mit dem vorliegenden Entwurf der Durchführungsverordnung zum Alten- und Pflegegesetz (APG-DVO) greift die Landesregierung massiv in die Finanzierung und Bewirtschaftung des Eigentums der Träger ein. Ein erforderlicher Bestandsschutz ist nicht vorgesehen. Das Vertrauen in politische und gesetzliche Rahmenbedingungen wird dadurch stark beschädigt.

Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass die Zahl der älteren Menschen bei uns stark ansteigt und die verschiedenen ambulanten und stationären Betreuungsformen dringend benötigt werden. Mit der neuen APG-DVO werden Strukturen zerstört. Diese Landesregierung wird sich anrechnen lassen müssen, wenn dadurch Senioren in einigen Jahren nicht mehr versorgt werden können. Die Abkehr vom wirtschaftlichen Handeln zu einem bürokratischen und streng regulierten Fördersystem in Verbindung mit Platzzahl- und Quotenregelungen wird dazu führen, dass mehrere Tausend Altenheimplätze abgebaut werden. Viele Träger, besonders kleinere Organisationen mit engeren finanziellen Spielräumen, werden bei dem vorliegenden Entwurf der APG-DVO in existenzbedrohende wirtschaftliche Probleme geraten.

Es ist vollkommen paradox, dass dringend erforderliche Mittel zur Weiterentwicklung und Verbesserung der auf Kante genähten Systeme in der Altenpflege zukünftig für Bürokratie und Verwaltung ausgegeben werden. Die Träger der Pflegeeinrichtungen werden massiv belastet, die geplanten neuen Regelungen verwaltungstechnisch umzusetzen. Aufgrund der Nachweisverpflichtungen über die tatsächlich angefallenen Instandhaltungsaufwendungen entsteht eine deutliche Mehrbelastung für die Heimträger, die von den Landesbehörden refinanziert werden müsste. Bereits bei der Einführung der Altenpflegeumlage wurde der Verwaltungsaufwand ohne entsprechende Refinanzierung gesteigert. Darüber hinaus werden die Landesbehörden ihre Verwaltungs- und Prüfstellen deutlich erhöhen müssen, um den neuen Regelungen der Durchführungsverordnung gerecht zu werden. Anstatt den Leistungserbringern die benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen, investiert das Land lieber Steuergelder in den Aufbau von Bürokratie. Die Herausforderungen des demografischen Wandels werden wir mit dieser Gesetzgebung nicht in den Griff bekommen.

Autor/in:

  • Frank Polixa
Quelle: caritas-nrw.de
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