Das Eingangsverfahren
Innerhalb des EV werden folgende Punkte einvernehmlich geklärt:
- Eignung der CARISMA als Eigliederungseinrichtung
- Benennung der berufsbildenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben incl. des individuellen Förder- und Unterstützungsbedarfs
- Benennung der Qualifizierungsbereiche (und Praktika in Betrieben der Region) anhand der Auswertung der diagnostischen Verfahren und Arbeitserprobungen
An das EV schließt sich der Berufsbildungsbereich an.