Bildung und Arbeit
Die Werkstätten sind insofern unverzichtbar und werden durch Überlegungen, wie man den Zugang bzw. den Verbleib der Werkstattmitarbeiterinnen und -mitarbeiter besser steuern kann, u.a. von der Bundesregierung oder der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger, nicht in Frage gestellt.
Kritisiert wird, dass sich Lösungswege zur Teilhabe am Arbeitsleben verfestigt haben.
Schülerinnen und Schüler der Förderschulen werden in der Regel als nicht erwerbsfähig angesehen.
Nach der sog. Berufsorientierungsstufe der Förderschule erfolgt die Übernahme in den Berufsbildungsbereich und demzufolge die unmittelbare Aufnahme in die Werkstatt.
Auch körperlich oder lernbehinderte Menschen werden immer häufiger als nicht auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt integrierbar angesehen.
Für viele am Entscheidungsprozess Beteiligten ist es kaum noch denkbar, dass diese Menschen im Einzelfall trotzdem an individuell angepassten Arbeitsplätzen - ihre Leistungsfähigkeit einbringen können. Es gibt zunehmend Beispiele, die zeigen, dass das gelingen kann.
Der Aufwand, den die mit dem Übergang befassten Akteure leisten müssen, ist aber hoch, insbesondere weil nicht ganzheitlich, leistungsträgerübergreifend gedacht wird. Das gegliederte System und die etablierten Entscheidungswege haben diese Entwicklungen begünstigt. Der Aufwand ist auch deshalb hoch, weil nach individuellen Lösungen mit vereinten Kräften gesucht werden muss.
Die gemeinsame Verantwortung von behinderten Menschen, deren Angehörigen, der Schule, der Fachstelle für Berufliche Integration (FBI) der Werkstatt und dem Integrationsfachdienst (IFD) einerseits und der zuständigen Leistungsträger andererseits muss zu einem gemeinsamen und abgestimmten Handeln im Interesse der Menschen mit Behinderungen führen.
Hierzu ist es sinnvoll, dass sog. Berufswegekonferenzen eingeführt werden. Die individuelle Berufswegeplanung / Förderplanung kann durch Berufswegekonferenzen gemeinsam gesteuert und ausgewertet werden.
Die Ergebnisse der Berufswegekonferenz sollen in einem Teilhabeplan für alle Beteiligten verbindlich fest- und kontinuierlich fortgeschrieben werden.
Diese Berufswegekonferenz findet in der Fachstelle für berufliche Integration nach Terminvereinbarung in der Rangstraße 73 statt.
Diese Berufswegekonferenz findet in der Fachstelle für berufliche Integration nach Terminvereinbarung in der Rangstraße 73 statt.
Die berufspraktische Vorbereitung muss sich stärker an den Bedingungen des Allgemeinen Arbeitsmarktes orientieren. Exkursionen, Hospitationen und Praktika sollen verstärkt und grundsätzlich bei Interesse ermöglicht werden.
Spezielle Qualifikationen können den Weg auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern.
"Caritas Berufswege" eröffnet im Bereich Berufsvorbereitung und -qualifizierung (BQM) für behinderte und psychische kranke Menschen individuelle Lösungsansätze für Übergänge auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt. "Der Berufsbildungsbereich der Werkstätten wurde deshalb in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit neu ausgerichtet um frühzeitiger persönliche Kompetenzen und Potenziale von Menschen mit Behinderungen zu erkennen und zielgerichtet zu fördern."
In einer sog. Übergangsgruppe werden die Personen zusammengefasst und gefördert, die Interesse, Neigungen und Fähigkeiten zur Teilhabe im Allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Betriebspraktika werden ermöglicht.
Das Komplexangebot von Teilhabeleistungen wird stärker an den individuellen Bedarfen des Einzelnen ausgerichtet, das betrifft Menschen mit Behinderungen in den Werkstätten, aber auch Personen, die Teilhabeleistungen einfordern, die nicht in die Werkstatt wollen oder für den Allgemeinen Arbeitsmarkt hinreichende berufliche Qualifikationen vorweisen können oder erreichen wollen.
Mit dem Konzept Caritas Berufswege will der Caritasverband für die Diözese Fulda e.V. zur Überwindung der aufgezeigten Problemlagen beitragen. Caritas Berufswege ist ein flexibles und offenes Konzept, dass sich insbesondere auch auf politisch inszenierte Veränderungen der Rahmenbedingungen einstellen kann und zeitnah einstellen wird.
Caritas Berufswege ist ein Konzept, keine Institution, ist keine separierende oder ausgrenzende Einrichtung, sondern stellt ein verstärktes Bemühen dar, um Menschen mit Behinderungen über mögliche Formen der intensivierten Ausbildung und Teilhabe am Arbeitsleben zu beraten und zu befähigen.
Caritas Berufswege will die betriebliche Integration von behinderten und psychisch kranken Menschen insbesondere an den Schnittstellen Schule / Beruf und Teilhabe am Arbeitsleben verbessern helfen und hat in dieser Aufgabenstellung ein umfassendes und aufeinander abgestimmtes personzentriertes Angebot.
Noch während der Schule, insbesondere in der sog. Berufsorientierungsstufe der Förderschule, bietet Caritas Berufswege mit der Berufswegekonferenz ein Orientierungsverfahren zur Förderung des Übergangs in Teilhabeformen an Arbeit und Beruf an.