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Caritas in NRW – AKTUELL Betreuungsrecht

Anhebung der Vergütung in Sicht

[März 2019] - Die Bundesregierung hat einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beschlossen. Kern des Entwurfs ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent.

Vertreterinnen und Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege stehen im Landtag und bilden vor den Mitgliedern des Rechtsauschusses mit Papierschildern das Wort 'Betreuungsrecht'.Protestaktion im Landtag: Mit einer konzertierten Aktion im Rechtsausschuss des Landtags wiesen die Wohlfahrtsverbände auf die seit Jahren desaströse Unterfinanzierung der Betreuungen hin. Auch das Land NRW hatte noch kürzlich im Bundesrat eine Verbesserung blockiert. Ob es diesmal klappt?LAG Freie Wohlfahrtspflege

Eine weitere Verbesserung soll die Abrechnung von Fallpauschalen sein anstelle der bisherigen Stundensätze. Die Betreuungsvereine der Wohlfahrtsverbände kämpfen seit vielen Jahren für eine Anpassung ihrer Vergütung. Schließlich ist diese lange nicht mehr auskömmlich, da es seit 14 Jahren keine Anpassung gab, obwohl gleichzeitig die allgemeinen Kosten durch Tariferhöhungen um rund 25 Prozent gestiegen sind. Zuletzt mussten einige Betreuungsvereine schließen.

Ehrenamtliche leisten 50 Prozent

Nun soll Tempo bei der Durchsetzung des Gesetzes gemacht werden. Erklärtes Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch vor der Sommerpause abzuschließen. Durch den parallel im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz laufenden Dialog zur Evaluation des Betreuungsrechts erwarten Experten Verbesserungen bei den Bedingungen und der Qualität der Arbeit.

Kritisch wertet die Caritas die Tatsache, dass die geforderte Dynamisierung der Vergütung nicht ins Gesetz aufgenommen wird. Nötig wäre eine Gesetzgebung, die im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention eine echte Weiterentwicklung, insbesondere im Bereich der Selbstbestimmung Betroffener, garantiert.

Über die Hälfte aller Betreuungen von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, werden von Ehrenamtlichen geleistet. Das gibt es in keinem anderen sozialen Dienst. Dies funktioniert allerdings nur, weil die Betreuungsvereine von Caritas und ihren Fachverbänden SkF und SKM die Freiwilligen in ihrer nicht immer leichten Aufgabe unterstützen.



Weitere Beiträge zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie in unserem Themendossier.

Autor/in:

  • Markus Lahrmann
Quelle: caritas-nrw.de
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